Wie werden beglaubigte Übersetzungen erstellt?
In diesem Artikel möchten wir Ihnen beschreiben, wie der Ablauf für eine beglaubigte Übersetzung ist.
Sie haben Dokumente oder Urkunden, welche für ein Amt oder eine Behörde übersetzt werden müssen? Der erste Schritt ist nun von den Unterlagen einen Scan zu erstellen oder ein Foto mit dem
Smartphone. Das Foto bzw. den Scan senden Sie anschließend per E-Mail (info@brensing-uebersetzungen.de) zu uns. Wir prüfen die Unterlagen und erstellen ein Angebot mit den Konditionen und
natürlich mit dem Preis und der Lieferzeit. Bitte denken Sie daran, Ihre Unterlagen rechtzeitig zu uns zu senden, denn die Erstellung und Auslieferung der Übersetzung dauert in der Regel einige
Tage aufgrund des Postweges. Dabei sind wir bemüht Ihnen das Angebot so schnell wie möglich zukommen zu lassen. Für gewöhnlich erhalten Sie unser Angebot schon innerhalb von 1-2 Stunden nach
Ihrer Anfrage. Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, erteilen Sie uns den Auftrag und wir beginnen mit der Übersetzung.
Für die Übersetzung gilt: Der Text des Ausgangsdokuments muss vollständig und richtig übersetzt werden. Alle Zahlen und Daten müssen 1:1 übernommen werden. Sollten sich Fehler im Originaltext
befinden, so dürfen diese nicht einfach korrigiert werden. Da es sich um eine Urkunde handelt, darf bei der Übersetzung nichts verändert werden. Erlaubt ist jedoch eine Anmerkung der Übersetzerin
zu etwaigen Fehlern im Dokument. Wenn Sie also eine Urkunde erhalten, prüfen Sie bitte ob keine Fehler enthalten sind. Sind die Namen richtig geschrieben? Stimmen die Geburtsdaten oder z.B. der
Hochzeitstag? Ist der Ort korrekt angegeben? Solche Dinge sollten Sie immer prüfen. Andernfalls können Sie von der ausstellenden Behörde ein neues, korrigiertes Dokument verlangen. Hat die
Übersetzerin den Text vollständig übersetzt, heften und siegeln wir die Übersetzung an den Scan des Quelltextes. Die Übersetzerin fügt Ihren Rundstempel mit Unterschrift hinzu und bestätigt so
die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (beglaubigte Übersetzung). Die von uns eingesetzten ÜbersetzerInnen sind von einem Landesgericht oder Oberlandesgericht dazu ermächtigt, eine
solche Übersetzung auszuführen. Dies ist sehr wichtig für die Anerkennung der Übersetzung bei den Behörden.
Um Ihnen einen besseren Service zu bieten und den Vorgang zu beschleunigen, bieten wir eine Lieferung der beglaubigten Übersetzung vorab als Scan per E-Mail an. Genauso wie Sie uns Ihre Dokumente
per E-Mail zugesandt haben, können wir Ihnen auch die Übersetzung als Scan per E-Mail zurücksenden. Vorteile: Zum einen haben Sie eine elektronische Kopie zur Hand, welche Sie jederzeit
ausdrucken können, zum anderen ist dieser Scan schneller bei Ihnen als die Originalversion per Post. Ob Sie diesen Scan bei der Behörde verwenden können, hängt von den MitarbeiterInnen der
Behörde ab. Wenn besonderer Zeitdruck besteht, empfehlen wir bei der entsprechenden Stelle nachzufragen. Die gedruckte Version der Übersetzung kommt, wie schon oben erwähnt per Post zu Ihnen.
Zur Bezahlung: Für gewöhnlich vereinbaren wir keine Vorkasse für die Übersetzungsdienstleistung. Nachdem Sie die Übersetzung per Post erhalten haben, senden wir Ihnen die Rechnung gemäß Angebot
per E-Mail zu. Den Rechnungsbetrag können Sie dann bequem überweisen. Für weitere Informationen besuchen Sie den Bereich der beglaubigten Übersetzungen unserer Website:
https://www.brensing-uebersetzungen.de/%C3%BCbersetzungen/beglaubigte-%C3%BCbersetzungen/
In einem der nächsten Blogs befassen wir uns mit den Besonderheiten der Apostille.