Was ist eine Apostille?
Eine Apostille bestätigt die Echtheit des Dokuments, die Befugnis des Beamten, welcher die Urkunde ausgestellt hat und seine Unterschrift. Sie sorgt damit für Rechtssicherheit auf
internationaler Ebene und hilft ausländischen Behörden bei der Anerkennung von Dokumenten. Die Apostille steht für ein vereinfachtes Verfahren, welches andernfalls durch eine Legalisation erfüllt
werden müsste. Dieses Verfahren ist jedoch deutlich aufwendiger.
Wann brauche ich eine Apostille?
In der Regel benötigen Sie eine Apostille, wenn Sie Ihre deutschen Dokumente im Ausland einsetzen möchten, um bei den ausländischen Behörden einen Vorgang auszulösen. Das kann z.B. eine
Geburtsurkunde für eine bevorstehende Heirat sein oder eine Sterbeurkunde für die Überführung eines Leichnams. Auch für eine Arbeitsaufnahme kann z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis mit einer
Apostille versehen werden.
Für die Anerkennung ausländischer Dokumente in Deutschland ist eine Apostille auch sehr hilfreich. Sie wird nicht immer benötigt, kann aber die Rechtssicherheit bei den deutschen Behörden erhöhen
und Behördengänge erleichtern. Als Beispiel kann die Apostille für die Heiratsurkunde in New York dienen. Optimal ist es, noch bevor die Urkunde ausgestellt wird, nach der Apostille zu fragen. Die Mitarbeiter der
US-Behörde wissen dann gleich Bescheid und können im Anschluss die Heiratsurkunde mit Apostille erstellen.
Wie bekomme ich eine Apostille?
Die Apostille wird vor der Übersetzung benötigt. Sie bestätigt die Echtheit Ihres Dokuments (wie oben beschrieben) und wird auch übersetzt, damit die Behörden im Ausland den Text lesen können.
Zuständig für eine Apostille ist die übergeordnete Behörde, welche die Urkunde ausgestellt hat. Für ein Zeugnis aus Iserlohn wäre dies z.B. die Bezirksregierung in Arnsberg als übergeordnete
Behörde der Schule. Ein polizeiliches Führungszeugnis aus Köln kann z.B. durch das Bundesverwaltungsamt bestätigt werden. Wer die Apostille erteilt kann also sehr unterschiedlich sein. Am besten
Sie fragen dort nach, wo sie die Urkunde erhalten haben. Manchmal hilft auch eine Recherche im Internet.
Was kostet die Apostille und wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Behörden verlangen für gewöhnlich eine Bearbeitungsgebühr für die Erteilung der Apostille. Die Kosten liegen bei ca. 20 €, können aber je nach Behörde auch abweichen. Wie schnell eine
Apostille erteilt werden kann hängt ebenfalls von der einzelnen Behörde ab. Rechnen sie lieber etwas mehr Zeit ein, damit sie nicht in Zeitdruck geraten. Mehr als zwei Wochen sollte der Vorgang
aber nicht dauern. In den meisten Fällen wird es sicher auch schneller gehen.
Wie geht es dann weiter?
Nachdem Sie die Apostille erhalten haben senden Sie uns eine Kopie (Scan/Foto) Ihres Dokuments mit der Apostille per E-Mail zu. Wir prüfen den Text und erstellen ein Angebot mit Preis und
Lieferzeit. Sind Sie mit unserem Angebot einverstanden, so übersetzen wir das Dokument und bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit dem Stempel und der Unterschrift des
Übersetzers (Beglaubigung). Anschließend heften wir Ihren Scan an die Übersetzung und senden sie per Post zu Ihnen. Wenn Sie möchten können Sie auch einen Scan der Übersetzung vorab per E-Mail
erhalten. Falls Sie Ihr Originaldokument mit der Übersetzung verbinden möchten oder müssen, so ist dies auch möglich, wenn Sie uns die Unterlagen per Post zusenden.
Weitere Informationen
Es kann auch mal vorkommen, dass der Beglaubigungsstempel des Übersetzers bestätigt werden muss. Dies kommt eher selten vor, dennoch möchten wir kurz darauf eingehen. Zuständig ist hierbei das
Gericht vor dem der Übersetzer ermächtigt ist. Der Ablauf gestaltet sich dabei etwas anders. Zunächst wird die beglaubigte Übersetzung erstellt und erst danach bestätigt das Gericht die
ordnungsgemäße Zulassung des Übersetzers durch die Apostille. Ganz korrekt wäre es dann übrigens, wenn der Text dieser Apostille dann auch wieder übersetzt wird. Denn die Apostille von einem
deutschen Gericht ist natürlich in der deutschen Sprache verfasst und kann vermutlich von einer amerikanischen Behörde nicht gelesen werden!